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Vorsicht Impfungen
Laut Schweizer Bundesbehörden ist eine Zwangsimpfung völkerrechtlich zulässig, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine entsprechende „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ festgestellt hat. Fehlt eine solche, so muss zumindest eine der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sinngemässe Notlage vorliegen.
Die IGV (SR 0.818.103) stützt sich direkt auf Artikel 21 der Verfassung der kriminellen Weltgesundheitsorganisation WHO, der seit Juni 2007 für alle Staaten völkerrechtlich verbindlich ist. Art. 12 ermächtigt den Generalsekretär der WHO, eine “gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite” festzustellen. Er kann darüber hinaus konkrete Massnahmen empfehlen, worunter neben Reiseeinschränkungen und Quarantänen auch Impfungen figurieren (Art. 15 i.V.m. Art. 18). Droht eine Pandemie und verkündet die WHO eine Notlage, so lässt sich eine Zwangsimpfung rechtfertigen.
Wenn die WHO eine Notlage mit Pandemiestufe 6 ausruft und eine Zwangsimpfung befiehlt, dann beschliesst der Bundesrat laut Kompetenz die in der Bundesverfassung (SR 101) Art. 118 Schutz der Gesundheit gegeben ist “Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, unter anderem die zur Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren dienen.”
Der Bund beauftrag daraufhin die Kantone laut Epidemiengesetz (SR 818.101) Art. 23 Impfungen vorzunehmen. Dort steht:
Die Kantone haben für die Möglichkeit der kostenlosen Impfung gegen übertragbare Krankheiten, die für die Bevölkerung eine erhebliche Gefahr bedeuten, zu sorgen. Der Bundesrat bezeichnet diese Krankheiten. Es steht den Kantonen frei, der Bevölkerung im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Gesundheitswesen die kostenlose Impfung gegen weitere Krankheiten anzubieten. Die Kantone bestimmen, ob diese Impfungen freiwillig oder obligatorisch sind.
Wird eine Zwangsimpfung beschlossen, dann richtet der Zivilschutz zentrale Stationen für die Zwangsimpfung ein. An Hand der Melderegister der Gemeinden werden alle Bewohner angeschrieben und sie bekommen einen Aufruf wo und wann sie für die Impfung zu erscheinen haben. Es werden keine Ausnahmen oder Ausreden geduldet. Wer sich nicht einfindet wird von der Polizei und anderen Sicherheitsorganen zwangsmässig abgeholt und vorgeführt.
Neben der Zwangsimpfung stehen den Behörden noch Quarantäne, Ausgangssperren bis hin zum Kriegsrecht als Notfallmassnahmen zur Verfügung. Dabei werden die Verfassungsrechte völlig aufgehoben. Das sollten die Menschen wissen, was passiert mit ihnen bei einer Pandemie, die erhebliche Bedenken gegen Impfungen wegen der Nebenwirkungen und körperlicher Unversehrtheit haben. Sie können, egal ob sie wollen oder nicht, zwangsgeimpft und eingesperrt werden.
Woraus bestehen eigentlich die meisten Impfstoffe? Unter anderem wird das Konservierungsmittel Thiomersal benutzt, das Quecksilber beinhaltet. Praktisch jeder Impfstoff enthält Formaldehyd, ein Mittel, das wegen seiner Gefährlichkeit Krebs zu verursachen, in Innenräumen verboten wurde. Dieser Giftcocktail wird aber direkt unter die Haut gespritzt. Wie harmlos sich doch Passivtabakrauch ausnimmt, wovon es noch keinen einzigen Toten gibt und auch nie geben wird.
Dann ist die Wirkung von Impfungen gar nicht eindeutig belegt. Es ist sogar nachgewiesen, viele erkranken erst recht durch eine Impfung, bekommen allergische Reaktionen oder die Resistenz ist bereits eingetreten und deshalb wirkungslos. Es werden Milliarden für eine angebliche Prävention ausgegeben, durch erhebliche Nebenwirkungen die Gesundheit gefährdet und die Persönlichkeitsrechte verletzt, ohne den Nachweis was es überhaupt bringt. Deshalb ist die Frage berechtigt, geht es wirklich um Bevölkerungsschutz oder um ein lukratives Geschäft für die Pharmaindustrie? Denn eines ist sicher, die Gesundheitsbehörden sollen wohl die Interessen der Menschen vertreten, aber tatsächlich arbeiten sie für Bigpharma. Profit steht über alles und wer zahlt befiehlt.
Als Ergänzung: Das Robert Koch Institut RKI veröffentlichte ein Studie über die Gefahren der Impfung.
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